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VGH Baden-Württemberg, 27.03.1980 - I S 378/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ESVGH 30, 137
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- StGH Baden-Württemberg, 14.07.1979 - GR 4/78
Zur Verfassungsmäßigkeit der Bestimmungen zur unechten Teilortswahl in …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.03.1980 - I S 378/80
Der Umstand, daß der Staatsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg durch sein Urteil vom 1979-07-14 (ESVGH 29, 160) Bestimmungen der Gemeindeordnung und des Kommunalwahlgesetzes über die Durchführung der unechten Teilortswahl für nichtig erklärte, hatte, obwohl die unechte Teilortswahl damit erst nach dem Erlaß neuer gesetzlicher Bestimmungen wieder durchgeführt werden konnte, nicht die Folge, daß von dem Urteil nicht unmittelbar betroffene Regelungen über dieses Wahlsystem in Hauptsatzungen der Gemeinden, die von der Ermächtigung des GemO BW § 27 Abs. 2 Gebrauch gemacht hatten, nach dem Erlaß der neuen gesetzlichen Vorschriften in dem Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlrechts vom 1980-02-12 (GBl S 119) erneut beschlossen werden mußten, um geltendes Recht zu bleiben.
- VGH Baden-Württemberg, 17.10.2002 - 1 S 2114/99
Normenkontrolle: Antragsfrist bei geänderter Neufassung einer Satzung; …
Die Antragstellerin hat als Bürgerin der Antragsgegnerin und Bewohnerin eines von der Sitzverteilung betroffenen Wohnbezirks sowie ggf. als Bewerberin um ein Gemeinderatsmandat ein Recht bzw. ein rechtlich beachtliches Interesse auf die dem Gesetz entsprechende Repräsentation ihres Wohnbezirks im Gemeinderat (vgl. VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschlüsse vom 14.09.1989, EKBW GemO § 27 E 15, vom 15.08.1984, ESVGH 35, 38, vom 25.05.81 - 1 S 277/81 -, vom 09.06.1980 - 1 S 952/80 - und vom 27.03.1980, ESVGH 30, 137; vgl. auch von Rotberg, VBlBW 1984, 297, 303). - VG Stuttgart, 04.08.2021 - 7 K 5004/19
Anfechtung einer Gemeinderatswahl; Repräsentation seines Stadtteils im …
Der Einwohner eines Stadtteils hat ein Recht auf eine dem Gesetz entsprechende Repräsentation seines Stadtteils im Gemeinderat (vgl. VGH BW, B. v. 27.3.1980 - 1 S 378/80 -, ESVGH 30, 137).Der Einwohner eines Stadtteils hat ein Recht auf eine dem Gesetz entsprechende Repräsentation seines Stadtteils im Gemeinderat (vgl. VGH BW, B. v. 27.3.1980 - 1 S 378/80 -, ESVGH 30, 137).
- VGH Baden-Württemberg, 15.08.1984 - 1 S 1250/84
Unechte Teilortswahl; Gemeinderatssitze; Aufteilung auf Wohnbezirke
Zur Berücksichtigung des Bevölkerungsanteils und der örtlichen Verhältnisse (Eingliederungsvereinbarungen) bei der Aufteilung der Gemeinderatssitze auf die Wohnbezirke im Fall der unechten Teilortswahl (im Anschluß an den Normenkontrollbeschluß des Senats vom 27.03.1980, ESVGH 30, 137).